Der veröffentlichte Rechnungshofbericht zum Einsatz von administrativem Personal an öffentlichen Pflichtschulen bestätigt für mich bekannte Probleme!
Gebärdensprache-Lehrplan:
Umsetzung von Gebärdensprache als Unterrichtssprache immer noch ausständig!
Österreichische Gebärdensprache Lehrplan war überfällig – Jetzt echte Inklusion im Bildungssystem umsetzen
Seit ihrer verfassungsrechtlichen Anerkennung im Jahr 2005 hat die österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in Schulen nur begrenzt Einzug gefunden. Bis dato existiert weder ein eigenes Fach für Gebärdensprache noch wird sie regulär als Erst- oder Fremdsprache unterrichtet. Nun hat das Bildungsministerium verkündet, einen neuen Lehrplan auszuarbeiten, dieser soll jedoch nur teilweise Verbesserungen bringen – die Gebärdensprache ist auch weiterhin nicht als Unterrichtssprache vorgesehen.
Meine Kollegin, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, Verena Nussbaum und ich kritisieren die wiederholte vertane Chance. Auch wenn die Entwicklung des längst überfälligen Lehrplans zur Gebärdensprache grundsätzlich zu begrüßen ist und einen Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft darstellt, fehlt noch immer der Einsatz von Gebärdensprache als Unterrichtssprache! Die Diskriminierung gehörloser Menschen bleibt somit weiterhin bestehen.
Auch der Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich überwacht, kritisierte die Versäumnisse des Bildungsministeriums in seinem jüngsten Bericht. Meine Kollegin Verena Nussbaum dazu: „Wenn der Minister selbst nach dieser Kritik nicht vorhat, die Gebärdensprache offiziell als Unterrichtssprache zuzulassen und die Chance, ein jahrelanges Versäumnis endlich zu beheben, nicht wahrnimmt, dann will er ganz offensichtlich einfach nicht.“
Fehlendes Personal für Gebärdensprache-Lehrplan!
Auch ich kritisiere die politische Handhabung! Der Bildungsminister veranstaltet hier wieder reine Ankündigungspolitik, dabei weiß er noch nicht einmal, ob der neue Lehrplan mit dem Schuljahr 2024/25 in Kraft treten kann. Auf ein zweites Problem möchte ich aufmerksam machen: Nachdem es in den letzten Jahren auch verabsäumt worden ist, in diesem Bereich qualifiziertes Personal auszubilden, stellt sich auch die Frage, inwiefern eine flächendeckende Lehrplanumsetzung überhaupt durchführbar ist!?
Abschließend machen wir auf unsere Forderung nach einem Rechtsanspruch auf das 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) und die längst überfällige Aufhebung der völlig unverständlichen Deckelung der Sonderpädagogischen Förderung bei 2,7 Prozent aufmerksam. Es kann nicht sein, dass Kinder und ihre Eltern zu Bittsteller:innen gemacht werden, wenn es um ihre Bildung geht. Jedem Jugendlichen steht die beste Bildung zu. Es muss in diesem Bereich einfach mehr passieren. Minister Polaschek ist gefordert, jedem Kind die Förderung zukommen zu lassen, die es braucht und verdient.
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